Windpark Traismauer – Informationen, Fakten und Hintergründe rund um Windenergie Traismauer

Grafische Darstellung des geplanten Windparkgebiets Traismauer

Die Diskussion rund um Windenergie Traismauer betrifft Natur, Landschaft, Energieversorgung und die zukünftige Entwicklung der Region gleichermaßen.

Windenergie-Projekt Traismauer: Ein Paradies für Investoren – aber ein Risiko für unsere Region

Die WEB (WEB Windenergie AG) plant in Traismauer, im Wald zwischen Herzogenburg, Sitzenberg-Reidling und Traismauer, ein Windenergieprojekt mit acht Windkraftanlagen. Jede Anlage soll rund 260 Meter hoch werden. Nach den bisherigen Unterlagen ist eine Inbetriebnahme im Jahr 2030 vorgesehen.

➜ Eckdaten zum Windkraftprojekt Traismauer | WEB Windenergien AG – W.E.B

Genau in jenem Jahr also, in dem Bürgermeister Herbert Pfeffer nach eigenen Angaben nicht mehr zur Wahl antreten will.

Das ist politisch zumindest bemerkenswert. Denn die Entscheidungen, die heute vorbereitet werden, prägen unsere Region über Jahrzehnte. Die Verantwortung dafür tragen dann aber jene Menschen, die hier leben – nicht jene, die das Projekt politisch auf den Weg gebracht haben.

Nach außen wird gerne der Eindruck erweckt, es handle sich um ein Projekt im Interesse der Allgemeinheit. Ein Projekt für Klima, Region und Bevölkerung. Tatsächlich ist es aber auch ein wirtschaftlich hochattraktives Investmentprojekt – mit Rahmenbedingungen, von denen andere Branchen nur träumen können.

Initiiert wurde es nicht von der Bevölkerung, sondern von der WEB. Und das nicht erst seit gestern. Seit Jahren wird an diesem Standort gearbeitet, geplant, verhandelt und investiert.

Das Windpark-Projekt Traismauer dieser Größenordnung ist kein romantisches Gemeinschaftsprojekt. Er ist ein professionell kalkuliertes Geschäftsmodell.

Acht Windräder mit jeweils über sieben Megawatt Leistung bedeuten Stromproduktion über Jahrzehnte. Das bedeutet laufende Einnahmen, planbare Geschäftsmodelle und stabile wirtschaftliche Perspektiven. Genau deshalb sind solche Projekte für Betreiber und Investoren so interessant: langfristige Anlagen, kalkulierbare Erlöse und ein politisches Umfeld, das erneuerbare Energie mit hoher Priorität behandelt.

Für die Region bleibt hingegen etwas ganz anderes: 260 Meter hohe Industrieanlagen im Wald, Eingriffe in Natur und Landschaft, Belastungen in der Bauphase, veränderte Naherholungsräume und ein Konflikt, der unsere Gemeinden spaltet.

Die Rollenverteilung ist dabei klar. Die Gewinne fließen dorthin, wo investiert wird. Die Lasten bleiben dort, wo gebaut wird. Die Gemeinde soll widmen. Die Region soll die Eingriffe ertragen. Und am Ende wird so getan, als wäre das alles ein Geschenk an die Menschen vor Ort. Das ist es nicht.

Auch Beteiligungsmodelle, Stromangebote oder Zahlungen an Gemeinden machen aus einem Investorenprojekt noch lange kein Projekt der Bevölkerung. Wer von regionalem Nutzen spricht, muss auch ehrlich sagen, wer hier das große Geld verdient – und wer mit den Folgen lebt.

Das Argument Klimaschutz darf nicht als Totschlagargument missbraucht werden. Wir sind nicht gegen erneuerbare Energie, nicht gegen Klimaschutz und nicht gegen moderne Energiepolitik. Aber wir sind dagegen, dass jeder Standort automatisch als richtig dargestellt wird, nur weil irgendwer ein Windenergieprojekt plant.

Die entscheidende Frage lautet daher nicht: Windkraft ja oder nein. Die entscheidende Frage lautet: Ist genau dieser Standort im Grenzwald wirklich der richtige?

Unsere Haltung ist klar: Unsere Region ist kein Renditeobjekt. Unser Wald ist keine Verhandlungsmasse. Und unsere Lebensqualität darf nicht zur Fußnote in einer Investorenrechnung werden.

Über uns

Unsere Webseite windpark-traismauer.at „W.E.P. (Wind-Energie-Projekt) Traismauer“ zeigt bewusst die andere Seite der Medaille. Während Bürgermeister Pfeffer, die Stadt- und Gemeinderäte der SPÖ und Gemeinderat Zorba der Bevölkerung seit Jahren einseitige Darstellungen präsentieren und ihr mit beschönigten Informationen und leeren Versprechungen sprichwörtlich Salz in die Augen streuen, legen wir offen, was tatsächlich auf dem Spiel steht. Unser Ziel ist es nicht, zu beruhigen – sondern aufzuklären. Klar, faktenbasiert und ohne Rücksicht auf politische Befindlichkeiten.

Denn die sogenannte „Informationskampagne“, die von den Verantwortlichen angekündigt wurde, ist alles andere als objektiv. Sie stützt sich auf Akteure wie der WEB selbst (der Betreiber der Windkraftanlagen), die KEM und die IG Windkraft – eine Organisation, deren zentrale Aufgabe es ist, die Interessen der Windkraftbranche durchzusetzen – bezahlt von der Windkraftindustrie.

Die KEM wiederum ist ein staatlich gefördertes Programm zur Umsetzung von Energieprojekten in der Region – und damit kein unabhängiger Prüfer, sondern ein aktiver Akteur der Branche. Energieberater Simader und die beiden Bürgermeister aus Herzogenburg und Traismauer sind eng verwoben zwischen ihrer politischen Aufgabe auf der einen Seite und den Interessen der Windkraft-Lobby auf der anderen Seite, weil sie alle hohe Funktionen innerhalb der KEM bekleiden. Wer das als neutrale Information verkauft, täuscht die Bevölkerung bewusst.

Wir treten dem entschieden entgegen. Diese Plattform ist das Gegengewicht zu einer einseitigen, von wirtschaftlichen Interessen getriebenen Darstellung. Unser Anspruch ist klar: vollständige Information statt gezielter Beeinflussung. Damit die Menschen in unserer Region selbst entscheiden können – auf Basis von Fakten und nicht auf Basis von Lobbyarbeit.

Historische Entwicklung des Windparkprojekts Traismauer

Historische Entwicklung des WEB Windparkprojekts Traismauer

 

Fakten & Zahlen

Informationsgrafik zu den geplanten acht Windkraftanlagen des Windparks Traismauer mit technischen Daten zur Vestas V172-7.2 MW Anlage.

8 Windkraftanlagen

Nach den aktuellen Unterlagen der WEB soll beim Windpark Traismauer das Modell Vestas V172-7.2 MW zum Einsatz kommen. Dabei handelt es sich um eine der größten derzeit verfügbaren Onshore-Windkraftanlagen. Eine Anlage hat einen Rotordurchmesser von 172 Metern, Rotorblätter mit rund 84 Metern Länge und eine Nabenhöhe von 175 Metern. Daraus ergibt sich eine Gesamthöhe von etwa 261 Metern. Die überstrichene Rotorfläche beträgt rund 23.235 m². Die Nennleistung liegt bei 7,2 Megawatt je Anlage. Geplant sind laut WEB-Unterlagen acht Anlagen. Damit ginge es nicht um kleine oder mittelgroße Windräder, sondern um Industrieanlagen mit sehr großen Dimensionen, die das Landschaftsbild der Region dauerhaft prägen würden – und das in einem sensiblen Wald samt Feuchtgebiet.

Grafik zum geschätzten Jahresertrag des geplanten Windparks Traismauer mit Hinweis auf reale Stromproduktion und Auslastung der Windkraftanlagen.

Jahresertrag

Es ist mit 130 GWh/Jahr zu rechnen.
Auslastung ca. 25-27% bzw. 75% der Zeit nicht volle Leistung.

Andere Werte klingen groß, sind aber nur die theoretische Maximalleistung bei optimalem Wind. Entscheidend ist der Jahresertrag, also wie viel Strom tatsächlich über das ganze Jahr erzeugt wird.

Grafik zur Diskussion um die Versorgungskapazität des geplanten Windparks Traismauer und den Vergleich zwischen Energieertrag und tatsächlicher Stromverfügbarkeit.

0 Haushalte

Energie ≠ Leistung: Die von der WEB genannten 35.000 Haushalte sind nur eine Jahres-Rechengröße. Tatsächlich versorgt der Windpark keinen einzigen Haushalt direkt – Strom gibt es nur bei Wind, stabile Versorgung braucht andere Energiequellen.

Bilanz ≠ Versorgung. Selbst wenn man die tatsächliche Verfügbarkeit berücksichtigt, liegt die jederzeit abrufbare Leistung deutlich unter der suggerierten Jahresmenge – etwa bei einem Viertel.

Informationsgrafik zur geschätzten CO₂-Einsparung des geplanten Windparks Traismauer im Vergleich zu unterschiedlichen Strommix-Modellen.

37.000 Tonnen CO₂ Einsparung pro Jahr

entsprechen etwa dem CO₂-Ausstoß von 16.500 Pkw.

Die WEB spricht von 75.000 Tonnen pro Jahr. Diese Zahl ergibt sich jedoch nur im Vergleich mit einem stark fossil geprägten Strommix. Legt man stattdessen den österreichischen Strommix zugrunde, liegt die rechnerische Einsparung eher bei 37.000 Tonnen CO₂ jährlich.

Diese Werte sind daher keine fixen Tatsachen, sondern hängen entscheidend davon ab, mit welchem Strommix verglichen wird.

Informationsgrafik zu den geschätzten CO₂-Emissionen und Transportaufwänden während der Bauphase des geplanten Windparks Traismauer.

~42.000 LKW- und Mannschaftstransporte

bis zu ~1.100 Tonnen CO₂ verursacht durch ~42.000 LKW- und Mannschaftstransporte

Dazu kommen
bis zu ~11.000 Tonnen CO₂ durch die Fundamente und bis zu
~4.000 Tonnen CO₂ für Wege, Kabel usw.

Das macht in Summe ~16.100 Tonnen CO₂ verursacht während der Bauphase

Informationsgrafik zum UVP-Verfahren beim geplanten Windpark Traismauer und zur Rolle von Gutachten, Prüfungen und Projektwerbern.

UVP, Prüfungen & Gutachten

Im UVP-Verfahren werden zahlreiche Fachbereiche geprüft. Die dafür notwendigen Gutachten werden jedoch vom Projektwerber selbst beauftragt und finanziert. Sie stellen daher keine unabhängige Erstbewertung dar, wie es die WEB gerne behauptet, sondern die (einzige) Grundlage für die behördliche Prüfung.

Die Vielzahl an Fachgutachten ersetzt keine Unabhängigkeit. Entscheidend ist nicht, wie viele Gutachten es gibt – sondern wer sie beauftragt.

Es wird oft so dargestellt, als würde die UVP entscheiden, ob ein Projekt kommt. In Wirklichkeit legt sie vor allem fest, wie ein Projekt umgesetzt werden darf. Das gehört auch zur Wahrheit, wenn man ehrlich Informieren möchte. Faktisch ist die UVP in dieser Diskussion eine Beruhigungspille für die Bevölkerung mit Placeboeffekt.

Informationsgrafik zur Frage nach der Unabhängigkeit von Informationskampagnen rund um den geplanten Windpark Traismauer.

Informationskampagne für die Bevölkerung – von Wem?

Betreiber und die politischen Verantwortlichen versprechen objektive und unabhängige Informationskampagnen. Diese werden jedoch von der IG Windkraft und der KEM durchgeführt, welche beide nicht unabhängig sind.

Damit entsteht eine Informationslage, die zwar fachlich aufbereitet ist, aber aus einem klaren inhaltlichen Blickwinkel erfolgt – und alles andere als unabhängig ist.

Eine wirklich objektive Entscheidungsgrundlage erfordert daher, unterschiedliche Perspektiven zu berücksichtigen – nicht nur jene von Organisationen, die den Ausbau aktiv vorantreiben. 

Informationsgrafik zur zeitlichen Entwicklung des geplanten Windparkprojekts Traismauer von den ersten Planungen bis zur möglichen Inbetriebnahme.

Gestartet 2012 – geplante Inbetriebnahme 2030

Seit über 14 Jahren wird versucht, dieses Windkraftprojekt in diesem Waldgebiet auf Biegen und Brechen durchzusetzen. Die Triebfeder dahinter ist klar erkennbar: ein wirtschaftlich hochattraktives, risikoarmes Großprojekt für einige wenige Investoren.

Trotz Volksbefragung, trotz politischer Zusagen im Zusammenhang mit dem BVAEB-Gesundheitszentrum, trotz fachlicher Einwände aus dem Naturschutz – und trotz des ungebrochenen und wachsenden Widerstands in der Bevölkerung – wird unbeirrt an diesem Projekt festgehalten.

Der Eindruck ist: Es geht längst nicht mehr um die Frage, ob dieses Projekt sinnvoll ist – sondern nur noch darum, wie es am Ende doch umgesetzt werden kann.

Das Projekt spaltet Gemeinden, belastet das Vertrauen in politische Entscheidungen und wird die Region noch auf Jahrzehnte hinaus beschäftigen.

Häufig gestellte Fragen

Die KEM (Klima- und Energiemodellregion Unteres Traisental) ist ein staatlich gefördertes Programm zur Umsetzung von Klima- und Energiezielen auf regionaler Ebene.

Ziel ist es, Projekte im Bereich erneuerbarer Energien aktiv voranzutreiben und umzusetzen.

Die KEM ist damit Teil der Umsetzung energiepolitischer Ziele – nicht aber eine unabhängige Bewertungsstelle.

Welche Rolle spielen Bürgermeister Pfeffer, Energieberater Simader und Bürgermeister Artner?

Im konkreten Projekt nehmen Bürgermeister Herbert Pfeffer, Energieberater Simader und BM Artner aus Herzogenburg zentrale und miteinander verflochtene Rollen ein.

Bürgermeister Pfeffer ist nicht nur politischer Entscheidungsträger, sondern zugleich Obmann der KEM.

Der Energieberater Simader fungiert als Geschäftsführer der KEM und ist gleichzeitig in die inhaltliche Aufbereitung und Kommunikation eingebunden. Er soll unter anderem die Bevölkerung objektiv und unabhängig informieren und bildet die Schnittstelle zur Bevölkerung, der Politik und der Windkraftbranche.

Bürgermeister Artner aus Herzogenburg ist im Verein KEM zuständig für Qualitäts- und Datenmanagement. In seiner Funktion als Bürgermeister hat er die bisherige Linie Herzogenburgs verlassen und durch den Verzicht des 2 km Abstands 4 Windräder mehr ermöglicht. 

Ein Interessenskonflikt der drei Beteiligten muss zumindest kritisch hinterfragt werden. Denn damit liegen politische Entscheidung, Projektbegleitung und Kommunikation in denselben Strukturen.

Diese Konstellation wirft zentrale Fragen auf:

  • Wie unabhängig ist Information, wenn sie aus denselben Strukturen kommt, die Projekte vorantreiben?

  • Wo verläuft die Grenze zwischen objektiver Bewertung und Interessenvertretung?

  • Wer kontrolliert wen, wenn zentrale Akteure mehrere Rollen gleichzeitig innehaben?

Wie unabhängig ist die angekündigte „Informationskampagne“?

Von politischer Seite und vom Projektbetreiber wird eine objektive und unabhängige Informationskampagne für die Bevölkerung angekündigt.

Tatsächlich wird diese jedoch von der KEM, vom regionalen Energiemanagement unter der Leitung von Simader sowie von der IG Windkraft getragen.

Damit erfolgt die Information aus genau jenen Strukturen, die den Ausbau der Windkraft aktiv vorantreiben. Von einer unabhängigen Informationsquelle kann unter diesen Rahmenbedingungen schwer gesprochen werden. Vielmehr ist es die Windkraft-Lobby, die uns dort informieren soll!

Die IG Windkraft ist die zentrale Interessenvertretung der Windenergiebranche in Österreich. Zu ihren Mitgliedern zählen Betreiber von Windkraftanlagen, Projektentwickler, Hersteller sowie zahlreiche Unternehmen aus dem Umfeld der Windenergie. 

Die IG Windkraft finanziert sich laut eigenen Angaben ausschließlich über Mitgliedsbeiträge ihrer Mitglieder. Dazu zählen vor allem Betreiber von Windkraftanlagen sowie Unternehmen aus der Windenergiebranche.

Ein wesentlicher Teil dieser Beiträge richtet sich nach der installierten Leistung der Betreiber:

  • ca. 573 € pro Megawatt und Jahr
  • rund 95 % der installierten Windkraftleistung in Österreich sind Mitglied

Auf Basis der aktuellen installierten Leistung ergibt sich daraus eine grobe Größenordnung von über 2 Millionen Euro pro Jahr.

Ziel der IG Windkraft ist es, den Ausbau der Windenergie in Österreich aktiv voranzutreiben, politische Rahmenbedingungen mitzugestalten und die Interessen ihrer Mitglieder gegenüber Politik, Behörden und Öffentlichkeit zu vertreten.

Damit ist die IG Windkraft keine unabhängige Informationsstelle, sondern eine Organisation mit klarer Zielsetzung: den Ausbau der Windkraft zu fördern.

Für die Einordnung von Informationen ist dieser Hintergrund wesentlich:
Die IG Windkraft liefert fachliche Inhalte – jedoch aus der Perspektive einer Branchenvertretung.

Die IG Windkraft wird direkt von jenen Unternehmen getragen, die wirtschaftlich vom Ausbau der Windenergie profitieren.

Damit ist sie:

  • fachlich kompetent
  • aber gleichzeitig eine klassische Branchenvertretung mit klaren wirtschaftlichen Interessen

Bürgermeister Herbert Pfeffer spielt im Windkraftprojekt Traismauer eine zentrale und aktive Rolle – nicht nur als Verfahrensleiter, sondern als politischer Gestalter des Projektrahmens.

Bereits seit über 14 Jahren ist er in die Entwicklung eingebunden. Unter seinem Vorsitz wurden zentrale Weichen gestellt, etwa Volksbefragungen, Widmungen und energiepolitische Grundsatzentscheidungen – zum Teil ohne Mandat des Gemeinderats und der Bevölkerung.

Auch nach dem vorläufigen Ende des Projekts 2018 – das er selbst öffentlich als „endgültig entschieden“ bezeichnete – blieb das Thema politisch offen und wurde später wieder aufgegriffen .

Eine entscheidende Rolle zeigt sich insbesondere ab 2023:
Während das Land Niederösterreich die Windkraftzone MO05 zunächst streichen wollte, setzte sich Bürgermeister Pfeffer aktiv für deren Erhalt ein und wandte sich mehrfach an das Land mit dem Ziel, die Zone weiterhin im Raumordnungsprogramm zu belassen. Einen Auftrag dazu gab es weder vom Gemeinderat, noch eines Ausschusses oder der Bevölkerung.

Parallel dazu wurde auf Gemeindeebene wiederholt kommuniziert, dass „kein Projekt vorliegt“. Gleichzeitig liefen jedoch bereits Abstimmungen und Kontakte auf politischer und administrativer Ebene weiter .

Auch im weiteren Verlauf zeigt sich eine klare Steuerungsfunktion:

  • Initiativen für eine neuerliche Bürgerbefragung wurden politisch nicht umgesetzt

  • Informationen zum Projekt wurden nur eingeschränkt an Gemeinderat und Öffentlichkeit weitergegeben

  • zentrale Entscheidungen (z. B. Kommunikation mit dem Land zur Zone MO05) erfolgten ohne politische Diskussion im Geheimen.

Zusätzlich ist Bürgermeister Pfeffer in regionale Energie-Strukturen eingebunden (z. B. ist er Obmann der KEM), die eng mit der strategischen Ausrichtung der Energiepolitik verknüpft sind.

Kurz: Bürgermeister Pfeffer ist nicht nur Begleiter eines externen Projekts, sondern ein aktiver politischer Treiber. Er hat maßgeblich dazu beigetragen, dass die Voraussetzungen für das heutige Windkraftprojekt weiterhin bestehen – insbesondere durch den Einsatz für den Erhalt der Windkraftzone und durch die Steuerung des politischen Prozesses auf Gemeindeebene.

Mit seinem unbeirrten Festhalten an diesem Kurs – ohne Rücksicht auf die wachsenden Konflikte, Ängste und Sorgen in der Bevölkerung – trägt er wesentlich dazu bei, dass die Region auf Jahrzehnte hinaus gespalten bleibt.

Geschützte Arten – Roter Milan, Fledermäuse und Einschätzung durch BirdLife

Das betroffene Gebiet zählt aus naturschutzfachlicher Sicht zu den sensibelsten Räumen der Region. Besonders hervorzuheben ist der Rotmilan, eine europaweit streng geschützte Greifvogelart, deren Bestand stark vom Erhalt geeigneter Lebensräume abhängt.

Nach Einschätzung von BirdLife Österreich wird dieses Gebiet als höchst schützenswert eingestuft. In entsprechenden Sensibilitätsbewertungen wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass solche Flächen nicht für die Windkraftnutzung geeignet sind, da hier ein erhöhtes Konfliktpotenzial mit dem Vogelschutz besteht.

Kartendarstellung der Windkraft-Sensibilitätskarte für Vögel im Raum Traismauer mit Hinweis auf ökologisch sensible Bereiche und potenzielle Konflikte mit Windkraftanlagen.
Die Sensibilitätskarte von BirdLife zeigt im Bereich des geplanten Windparks Traismauer erhöhte ökologische Sensibilitäten für Vogel- und Fledermausarten.

Windkraft-Sensibilitätskarte Vögel: ➜ Erneuerbare Energien | Birdlife

Presseaussendung BirdLife: ➜ Erneuerbare Energien fördern – aber nicht auf Kosten des Vogelschutzes 

Der Rotmilan gilt als besonders kollisionsgefährdet. Windkraftanlagen zählen laut Fachliteratur zu den relevanten Gefährdungsfaktoren für diese Art. Gerade in strukturreichen Landschaften mit Wald- und Offenflächen – wie sie hier vorliegen – ist das Risiko besonders hoch.

Zusätzlich ist das Gebiet auch aus Sicht des Fledermausschutzes von großer Bedeutung. Es wurden 36 verschiedene Fledermausarten nachgewiesen – ein außergewöhnlich hoher Wert, der die ökologische Qualität und Vielfalt dieses Lebensraums unterstreicht. Auch Fledermäuse gehören zu den besonders sensiblen Arten im Zusammenhang mit Windkraftanlagen, da sie durch Druckveränderungen und Rotorbewegungen gefährdet sind.

Damit ergibt sich ein klarer Widerspruch: Einerseits wird das Gebiet von Fachorganisationen als besonders schützenswert und für Windkraft ungeeignet eingestuft.
Andererseits wird genau hier eine Windkraft-Eignungszone ausgewiesen und ein Projekt vorangetrieben.

Vor diesem Hintergrund stellt sich für viele Bürger eine zentrale Frage:
Wie kann es sein, dass ein Gebiet mit dieser naturschutzfachlichen Bedeutung überhaupt als Standort für Windkraftanlagen in Betracht gezogen wird?

Für viele Menschen ist dieser Gegensatz schwer nachvollziehbar – und trägt wesentlich zur Skepsis gegenüber dem Projekt bei.

Die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) wird oft als große „Sicherheitsgarantie“ dargestellt. Tatsächlich ist sie aber vor allem ein Genehmigungsverfahren, kein Grundsatzentscheid.

Wichtig zu verstehen:

  • Die UVP entscheidet nicht, ob das Projekt stattfinden soll
  • Sie prüft nur, unter welchen Auflagen es umgesetzt werden kann

Im konkreten Projekt bedeutet das:

  • Die WEB ist Antragsteller und Auftraggeber
  • Die notwendigen Gutachten werden vom Projektbetreiber der WEB beauftragt und bezahlt
  • Geprüft wird, wie das Projekt genehmigungsfähig gemacht werden kann

Was die UVP nicht ist:

  • keine neutrale Grundsatzprüfung
  • keine demokratische Entscheidung
  • keine Standortfrage


Kurz
: Uns wird gesagt: ‚Es gibt eh eine UVP.‘
Aber die UVP prüft nicht, ob das Projekt überhaupt kommen soll – sondern nur, unter welchen Bedingungen es umgesetzt werden kann. Und die Gutachten dafür werden vom Betreiber selbst beauftragt. Die „Beruhigungspille“ entpuppt sich somit als Salz in unseren Augen. 

Projektbetreiber verweisen häufig darauf, dass Windkraftanlagen „keine gesundheitlichen Auswirkungen“ hätten und gesetzliche Grenzwerte eingehalten werden. Diese Darstellung greift jedoch zu kurz.

Was stimmt:

  • Windkraftanlagen unterliegen gesetzlichen Lärmgrenzwerten
  • Diese Grenzwerte orientieren sich an Empfehlungen (z. B. WHO)
  • In vielen Fällen werden diese Werte auch eingehalten

Was dabei oft nicht gesagt wird:

1. Grenzwerte sind keine Garantie für Beschwerdefreiheit

Grenzwerte definieren, was rechtlich zulässig ist – nicht, was für alle Menschen als angenehm oder unproblematisch empfunden wird.

Gerade bei dauerhaften Geräuschen kann es zu:

  • Schlafstörungen
  • Stressreaktionen
  • subjektiver Belastung

kommen – auch unterhalb der Grenzwerte.

2. Infraschall ist wissenschaftlich und rechtlich nicht mit einem einfachen Satz erledigt

Die Aussage „kein Problem“ ist so nicht haltbar – das Gegenteil jedoch auch nicht.

Infraschall kommt in der Natur vor – das stimmt. Technisch erzeugter, dauerhafter Infraschall wird jedoch immer wieder kontrovers diskutiert. Die Forschung dazu ist nicht abgeschlossen, insbesondere bei möglichen Langzeitwirkungen und bei sensiblen Personen.

Auch rechtlich reicht es nicht, bloß auf technische Grenzwerte zu verweisen. Der Verwaltungsgerichtshof hat klargestellt, dass bei ernsthaft vorgebrachten gesundheitlichen Bedenken nicht nur die technische Schallfrage zählt, sondern auch die medizinische Bewertung. Entscheidend ist, ob eine Gesundheitsgefährdung für Anrainer im konkreten Fall ausgeschlossen werden kann.

Dieser Ausschluss hängt wesentlich von den konkreten Umständen ab: Anlagentyp, Schallprofil, Gelände, Windrichtung, Vorbelastung und vor allem Entfernung zu den betroffenen Wohngebieten.


3. Individuelle Unterschiede werden ausgeblendet

Menschen reagieren sehr unterschiedlich auf:

  • Lärm
  • rhythmische Geräusche
  • visuelle Effekte (z. B. Schattenwurf)

Was für den einen unproblematisch ist, kann für andere belastend sein.

 

4. UVP ersetzt keine Lebensrealität

Selbst wenn ein Projekt alle Grenzwerte einhält:

Das bedeutet nicht automatisch, dass die Menschen vor Ort keine Beeinträchtigung erleben.

Der zentrale Punkt:

„Uns wird gesagt, Windräder seien gesundheitlich unbedenklich, weil Grenzwerte eingehalten werden. Aber Grenzwerte sagen nur, was erlaubt ist – nicht, was Menschen tatsächlich als Belastung empfinden.“

Projektbetreiber betonen, dass Artenschutzgutachten erstellt und Schutzmaßnahmen umgesetzt werden. Das ist grundsätzlich richtig – greift aber zu kurz.

Was stimmt:

  • Für Windparks werden Artenschutzgutachten erstellt – meist bezahlt vom Projektwerber selbst
  • Schutzmaßnahmen wie Abschaltungen für Fledermäuse werden kommuniziert – sind jedoch noch nicht wissenschaftlich verifiziert
  • Risiken können reduziert, aber nicht vollständig ausgeschlossen werden

1. Gutachten werden vom Projektbetreiber beauftragt

Die Untersuchungen sind Teil des Genehmigungsverfahrens und werden in der Regel vom Projektwerber finanziert.

Das bedeutet:
Sie dienen dazu, ein Projekt genehmigungsfähig zu machen, nicht um den Standort grundsätzlich in Frage zu stellen.

2. Besonders sensible Gebiete sind entscheidend

Nicht jeder Standort ist gleich – nicht jeder ist geeignet.

Wenn ein Gebiet – wie hier – von Fachorganisationen als besonders sensibel eingestuft wird (z. B. durch BirdLife), dann reicht „Risikominimierung“ oft nicht aus.

Gerade beim Rotmilan gilt Windkraft europaweit als relevanter Gefährdungsfaktor.

3. Schutzmaßnahmen sind keine Garantie

Abschaltungen und Auflagen können Risiken reduzieren – aber:

  • sie wirken nicht in allen Situationen
  • sie erfassen nicht alle Flugbewegungen
  • sie verhindern Kollisionen nicht vollständig
  • ihre Wirksamkeit ist insbesondere bei komplexen Lebensräumen und seltenen Arten nicht abschließend wissenschaftlich abgesichert

4. Fledermäuse sind besonders betroffen

Fledermäuse sterben nicht nur, wenn sie von den Rotorblättern getroffen werden. Sie können auch sterben, ohne überhaupt ein Windrad zu berühren.

Der Grund ist: Wenn sich die Rotorblätter drehen, entstehen starke Luftdruckunterschiede. Diese können die empfindlichen Organe der Fledermäuse – vor allem die Lunge – zum Implodieren bringen. Das nennt man Barotrauma.

5. Der Vergleich der Betreiber mit Katzen oder Straßen greift zu kurz

Das ist ein häufig verwendetes Argument, aber:

Straßen oder Katzen sind keine gezielt geplanten Eingriffe in sensible Lebensräume. Bei Windparks handelt es sich um bewusste Standortentscheidungen.

Kurz: Man kann Risiken reduzieren – aber nicht jeden Standort geeignet machen. Wenn ein Gebiet als besonders schützenswert eingestuft ist, sollte die Frage nicht sein, wie man dort Windräder möglich macht – sondern ob man sie dort überhaupt bauen sollte.

Foto eines verletzten Turmfalken nahe eines Windrades im Raum Ossarn im Zusammenhang mit der Diskussion über Windkraft und Vogelschutz.

Ausgerechnet während des Interviews mit dem Magazin „Profil“ in Ossarn fanden wir einen Turmfalken mit gebrochenem Flügel – nur etwa zehn Meter von einem Windrad entfernt. Nach rund 45 Minuten Telefonaten konnte das verletzte Tier schließlich der Tierrettung übergeben werden.

Projektbetreiber argumentieren häufig, dass die Wirkung von Windrädern „subjektiv“ sei und durch Planung gut in die Landschaft integriert werden könne. Diese Darstellung greift jedoch zu kurz.

Was stimmt:

  • Die Wahrnehmung von Landschaft ist teilweise subjektiv
  • Es gibt Planungsrichtlinien (Abstände, Anordnung etc.)
  • Windkraftanlagen können grundsätzlich rückgebaut werden – faktisch nicht

Was dabei ausgeblendet wird:

1. Es geht hier nicht um irgendeine Landschaft

Es handelt sich um einen der letzten großen zusammenhängenden Waldräume der Region – ein Naherholungsgebiet mit hoher ökologischer Qualität.

Die Wirkung solcher Eingriffe ist nicht beliebig austauschbar.

2. Dimension und Sichtbarkeit werden unterschätzt

Moderne Anlagen:

  • über 260 Meter hoch
  • weithin sichtbar über viele Kilometer
  • dominieren das Landschaftsbild dauerhaft

Das ist kein „harmonisches Einfügen“, sondern eine massive Veränderung des Landschaftscharakters.

3. „Subjektiv“ bedeutet nicht „beliebig“

Wenn viele Menschen eine Landschaft als wertvoll und schützenswert empfinden, ist das ein legitimer gesellschaftlicher Faktor – kein Nebenaspekt.

Gerade Naherholungsräume haben eine hohe emotionale und soziale Bedeutung.

4. Rückbau ist kein vollständiger Zustand „wie vorher“

Der Hinweis auf Rückbau ist formal richtig, aber:

  • Fundamente bleiben in der Regel im Boden – oder kennt jemand in Österreich ein abgetragenes Fundament?
  • Wege und Infrastruktur verändern den Wald dauerhaft
  • Eingriffe in Boden und Ökosystem sind langfristig

Die Natur kehrt nicht einfach in den ursprünglichen Zustand zurück. Unterirdische Wasserwege suchen neue Bahnen und das Microklima kann sich nachhaltig verändern.

Die Frage ist nicht, ob man Windräder irgendwo unterbringen kann – sondern ob dieser Ort dafür geeignet ist.

Was stimmt:

Die WEB schreibt, dass Rotorblätter aus ausgehärteten Kunstharzen (z.B. Polyester oder Epoxidharz) bestehen. Die Aussage ist zu knapp. Rotorblätter bestehen laut Umweltbundesamt meist aus faserverstärkten Kunststoffen. Dazu kommen Beschichtungen, Lacke oder Schutzsysteme, etwa Polyurethan-basierte Leading-Edge-Protection.

Durch Regen, Hagel und Partikel kommt es zu Abrieb (Erosion) an den Rotorblättern. Das ist kein Mythos, sondern ein bekanntes technisches Phänomen. 

Neuere Studien gehen zwar davon aus, dass die Mengen deutlich unter manchen alarmistischen Behauptungen liegen und im Vergleich zum Reifenabrieb des Straßenverkehrs wesentlich geringer sind. Genannt werden je nach Studie und Standort teilweise nur einige Dutzend Gramm Abrieb pro Rotorblatt und Jahr bei modernen Onshore-Anlagen. Gleichzeitig handelt es sich dabei aber nicht bloß um „harmlosen Staub“, sondern um Abrieb von faserverstärkten Kunststoffen, Beschichtungen und Kunstharzen wie Epoxid- oder Polyurethan-Systemen.

Daraus folgt aus unserer Sicht zweierlei:
Rotorblatt-Abrieb dürfte nach heutigem Wissensstand kein Hauptproblem der Umweltbelastung sein. Gleichzeitig ist er real vorhanden und sollte weder dramatisiert noch kleingeredet werden.

Gerade weil Langzeitdaten und unabhängige Untersuchungen zu modernen Großanlagen noch begrenzt sind, erwarten wir eine sachliche und vollständige Information statt bloßer Beruhigungsformeln oder pauschaler Entwarnungen.

 

Auch bei Windkraftanlagen kann es unter winterlichen Bedingungen zu Eisbildung an den Rotorblättern kommen. Das ist kein Mythos, sondern ein bekanntes technisches Thema.

Der WEB-Hinweis, Eisabfall sei selten und technisch beherrschbar, ist nur die halbe Wahrheit. Ja, moderne Anlagen können das Risiko deutlich reduzieren. Nein, damit ist das Thema nicht erledigt. Wenn es bloß ein belangloses Alltagsphänomen wäre, bräuchte es keine speziellen Eisdetektionssysteme, Abschaltungen und Sicherheitszonen. Seriöse Information heißt daher nicht Verharmlosung, sondern transparente Darstellung der tatsächlichen Risiken und Schutzmaßnahmen am konkreten Standort.

Die WEB schreibt, eine „Windkraftanlage werde nach ihrer Betriebszeit vollständig entfernt und die Fläche renaturiert“. Das klingt für jeden unbefangenen Leser nach restlosem Rückbau.

Was die WEB nicht dazusagt ist, dass in der Praxis das keineswegs der Fall ist. In österreichischen Bescheiden ist regelmäßig vorgesehen, dass die Anlage oberirdisch zwar entfernt wird, Fundamentreste jedoch im Boden verbleiben und lediglich überdeckt bzw. rekultiviert werden.

Wer von „vollständiger Entfernung“ spricht, ohne gleichzeitig klar dazuzusagen, dass große Teile des Fundaments gar nicht ausgegraben werden, informiert nicht vollständig. Das ist keine Nebensächlichkeit, sondern ein wesentlicher Unterschied. Denn zwischen „Anlage abgebaut“ und „Standort wirklich in den ursprünglichen Zustand zurückversetzt“ liegt ein erheblicher Unterschied.

Genau dort liegt der Vorwurf der Unseriosität: Nicht, dass die W.E.B offen lügt, sondern dass sie den entscheidenden Unterschied zwischen „oberirdisch rückgebaut“ und „vollständig aus dem Boden entfernt“ unterschlägt.

Auch bei den Rotorblättern ist die Lage weniger elegant, als es Texte der WEB nahelegen: Hier dominieren bisher vor allem Mitverwertung und Recovery-Verfahren, während hochwertiges Recycling noch immer die Ausnahme ist. Die ehrliche Darstellung lautet daher: Vieles ist verwertbar – aber von einem restlosen, problemlosen Rückbau kann man nicht pauschal sprechen.

Wer objektiv informieren will, muss genau diesen Punkt offen ansprechen. Alles andere ist beschönigende Betreiberkommunikation und nicht wie angekündigt die objektive und unbefangene Informationsquelle für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger – noch dazu mit Steuergeldern finanziert.

Wer behauptet, Windkraftanlagen hätten sicher keinerlei Einfluss auf Immobilienwerte, verkürzt die Studienlage. Internationale Untersuchungen zeigen durchaus, dass es im Nahbereich zu Wertminderungen kommen kann. Ebenso falsch wäre aber die Behauptung, jedes Haus in der Region verliere automatisch massiv an Wert. Die ehrliche Antwort lautet: Möglich sind negative Effekte vor allem in unmittelbarer Nähe oder Immobilien mit Sichtbezug – pauschale Versprechen in die eine oder andere Richtung sind nicht seriös. Selbst dort, wo kein klarer massiver Preisrückgang nachweisbar ist, kann sich aber der Kreis der Kaufinteressenten verkleinern, weil viele Menschen ein Objekt mit Sicht auf Windkraftanlagen von vornherein nicht in Betracht ziehen.

SEE-Lacke: Feuchtgebiete opfert man nicht für Klimaschutz – man schützt sie gerade deshalb.

Ein Feuchtgebiet ist in Zeiten des Klimawandels kein wertloses Irgendwas am Rand, sondern ein praktisches Werkzeug gegen den Klimawandel. Feuchtgebiete speichern Wasser, puffern Hochwasser ab, helfen in Trockenzeiten, kühlen ihre Umgebung über Verdunstung und leisten einen Beitrag zum Klimaschutz, weil viele Feuchtgebiete Kohlenstoff speichern. Die Europäische Kommission beschreiben Feuchtgebiete ausdrücklich als wichtige Bausteine für Klimaanpassung und naturbasierten Klimaschutz.

Genau deshalb geben andere Regionen heute enorme Summen für Feuchtgebiete aus. Nicht aus Romantik, sondern weil sie verstanden haben, dass Wasserhaltefähigkeit, Kühlung, Hochwasserschutz, Biodiversität und CO₂-Speicherung einen realen Wert haben. Die EU fördert solche Projekte in großem Stil; allein das LIFE-Projekt HumedalES in Spanien hat ein Gesamtvolumen von 160 Millionen Euro und soll mehr als 26.000 Hektar Feuchtgebiete wiederherstellen.

Vor diesem Hintergrund ist es schlicht absurd, ein Feuchtgebiet im Einflussbereich eines Windparkprojekts kleinzureden, nur weil es „eh 500 Meter entfernt“ sei. Wer Klimaschutz ernst meint, kann nicht einerseits von CO₂-Reduktion sprechen und andererseits Feuchträume bagatellisieren, die selbst für Wasserhaushalt, lokale Klimaresilienz und Kohlenstoffspeicherung wichtig sind. Ein Feuchtgebiet für ein angebliches Klimaprojekt zu relativieren, ist ungefähr so widersprüchlich, wie Hühner vom Schlachthof retten zu wollen, indem man mehr Schweinefleisch isst.

Unser Standpunkt ist daher klar: Die SEE-Lacken dürfen nicht als nebensächlicher Randaspekt behandelt werden. Gerade in einer Zeit, in der Europa Feuchtgebiete teuer schützt und renaturiert, wäre es ein fatales Signal, hier einen sensiblen Feuchtraum einem Industrieprojekt unterzuordnen oder seine Bedeutung kleinzureden. Wer objektiv informieren will, muss den Wert eines Feuchtgebiets für Klima, Wasser und Landschaft offen benennen – und nicht so tun, als wäre ein bestätigtes Feuchtgebiet in Projektnähe bloß eine lästige Fußnote.

Initiiert wurde das Projekt nicht von der Bevölkerung, sondern vom Betreiber – und das bereits seit 2012. Es handelt sich um ein millionenschweres Geschäftsmodell mit langfristig kalkulierbaren Erträgen.

Moderne Windkraftanlagen liefern über Jahrzehnte stabile Einnahmen, abgesichert durch staatliche Marktprämien. Für Betreiber und Investoren bedeutet das: planbare Cashflows und attraktive Renditen von rund 7 bis 10%.

Die wirtschaftlichen Hauptnutznießer sind damit klar: Betreiber und Investoren.

Einordnung: Für die Bevölkerung stellt sich die Situation anders dar

  • Eingriffe in Natur und Landschaft
  • Auswirkungen auf Lebensqualität und Umfeld
  • begrenzte Mitbestimmungsmöglichkeiten

Gleichzeitig bleibt ein Großteil der wirtschaftlichen Erträge nicht in der Region.

Besonders kritisch:
Auch bei Stillständen – etwa bei Netzüberlastung oder negativen Strompreisen – entstehen für Betreiber weiterhin abgesicherte Einnahmen. Die Kosten dafür werden im System verteilt und letztlich von der Allgemeinheit getragen.

Die Gewinne fließen zu den Betreibern – die Auswirkungen bleiben vor Ort.

Die Bezeichnung geht auf ein Sponsoring der WEB Windenergie AG zurück, die als Namensgeber auftritt und die Anlage finanziell unterstützt.

Auffällig ist auch der Zeitpunkt:
Das Sponsoring erfolgte rund um die damalige Volksbefragung, als bereits ein Windkraftprojekt in der Region geplant war. In dieser Phase war das Thema stark präsent, bevor es im Zuge des BVAEB-Gesundheitszentrums vom Land abgeblasen wurde.

Dass das Projekt damals nicht umgesetzt wurde, bedeutete auch, dass bereits getätigte Investitionen in der Region – etwa im Rahmen von Sponsoring und Präsenzaufbau – ohne unmittelbare Gegenleistung blieben.

Sponsoring schafft Sichtbarkeit – und baut gleichzeitig langfristige Präsenz auf.

Wenn Projekte nicht realisiert werden, bleiben solche Vorleistungen bestehen – und erhöhen den Druck, diese Investitionen zu einem späteren Zeitpunkt doch noch zu verwerten – ein Faktor, der bei späteren Entwicklungen nicht außer Acht gelassen werden sollte.

Im Zuge der Planung des BVAEB-Gesundheitszentrums wurde wiederholt der Eindruck vermittelt, dass das damalige Windkraftprojekt damit vom Tisch sei. Der Deal vom damaligen Landeshauptmann als auch von seiner Nachfolgerin lautete: Standortentscheidung gegen Windkraft in diesem sensiblen Bereich. Landeshauptfrau Mikl-Leitner sprach bei der Eröffnungsfeier die legendären Worte „… mir sind 120 Arbeitsplätze lieber als 5 Windräder im Wald“.

Das Gesundheitszentrum wurde umgesetzt – das Windkraftthema kehrt nun dennoch zurück.

Genau darin liegt der Konflikt: Was damals als klare Linie versprochen wurde, wird heute relativiert.

Für die Bevölkerung geht es hier weniger um einzelne Projekte, sondern um Verlässlichkeit:

  • Welche Aussagen gelten – und wie lange?
  • Wie verbindlich sind politische Signale?
  • Können sich Bürger auf Zusagen verlassen, wenn sich Rahmenbedingungen ständig ändern?

Wenn Projekte nach Jahren wieder aufgegriffen werden, obwohl sie als erledigt wahrgenommen wurden, entsteht ein Vertrauensproblem.

Vertrauen ist keine technische Frage – sondern die Grundlage für jede langfristige Entscheidung.

Die Windkraftzone MO05 galt in Traismauer über Jahre hinweg als erledigt. Nach intensiven Diskussionen, massiver Kritik und klaren politischen Signalen wurde die Zone gestrichen. Diese Entscheidung war die logische Konsequenz aus der letzten Volksbefragung sowie aus der veränderten Situation rund um das BVAEB-Gesundheitszentrum. Für viele Bürgerinnen und Bürger war damit klar: Dieses Thema ist abgeschlossen.

Dieser Eindruck wurde zusätzlich verstärkt, als der Gemeinderat 2019 entsprechende Teilflächen zurückwidmete.

Umso bemerkenswerter ist die weitere Entwicklung:

Die Zone MO05 wurde 2023 wieder in übergeordnete Planungen aufgenommen – ohne neuen Gemeinderatsbeschluss und ohne erkennbaren neuen Auftrag der Bevölkerung.

Den vorliegenden Unterlagen zufolge erfolgte diese Reaktivierung auf Initiative des Bürgermeisters Pfeffer.

Damit wurde eine bereits als erledigt betrachtete Entscheidung wieder geöffnet – ohne neue demokratische Grundlage, ohne Mandat vom Gemeinderat oder eines Ausschusses und ohne neue Legitimation durch die Bevölkerung.

 

Bereits 2014 fand in Traismauer eine erste Volksbefragung statt. Damals war von fünf Windrädern mit rund 200 Metern Höhe die Rede. Die Befragung ging für das Windkraftprojekt aus.

Die Abstimmung erfolgte unter erheblichem Zeitdruck und auf Basis begrenzter und zum Teil auch falscher Informationen. 

Viele Bürgerinnen und Bürger erkannten erst im Nachhinein, welche Tragweite diese Entscheidung gehabt hätte und verlangten eine Wiederholung

 

2016 sprach sich eine klare Mehrheit von 67 % für einen Mindestabstand von 3.000 Metern aus – ein Ergebnis, das einen Windpark in diesem Wald faktisch ausschließt und von vielen als entscheidende Aussage gilt. Die Befragung war gekennzeichnet durch einen langen Informationsprozess und vielen Diskussionen und gilt bis heute als ein klares und eindeutiges Votum.

Zum Thema Windkraft wurde ein Initiativantrag zur Abhaltung einer Volksbefragung eingebracht – mit mehr als ausreichend Unterstützung aus der Bevölkerung.

Am 11. Februar wurden beim Stadtamt fast doppelt so viele Unterschriften abgegeben wie notwendig.

Die Fragestellung lautet:

„Soll der Gemeinderat der Stadtgemeinde Traismauer in der Windkrafteignungszone MO05 Umwidmungen von Flächen zur Widmungsart „Grünland-Windkraftanlage“ beschließen?“

✔ Die Fragestellung ist klar formuliert
✔ Sie ist mit „Ja“ oder „Nein“ beantwortbar
✔ Sie fällt in die Zuständigkeit des Gemeinderates

Damit sind alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt.

Und trotzdem passiert nichts

So viele Wochen nach Einbringung gibt es bis heute keine Reaktion des Bürgermeisters.
Weder wurde die gesetzlich vorgesehene Prüfung der Fragestellung durchgeführt, noch die Gültigkeit der Unterschriften bestätigt.

Der Antrag liegt vor – wird aber nicht behandelt.

Die Bevölkerung hat ihren Teil erledigt.
Das notwendige Instrument zur Mitbestimmung ist eingebracht – und bleibt liegen.

Wenn selbst ein korrekt eingebrachter Initiativantrag nicht bearbeitet wird, stellt sich die Frage, wie ernst direkte Demokratie tatsächlich genommen wird.

Übrigens unterstützt den Initiativantrag, eingebracht von der FP-Traismauer, die gesamte und geschlossene Opposition. 

 

In der öffentlichen Kommunikation wurde über Jahre betont, es gebe „kein Projekt“. Formal war das insofern richtig, als noch kein konkreter Antrag vorlag. Nur ein Projekt beginnt nicht mit einem Antrag, sondern mit ersten Gesprächen, Planungen und Verabredungen.

Unterlagen belegen, dass sehr wohl Vorarbeiten liefen – und zwar auf verschiedenen Ebenen. So hat die WEB schon 2024 Fachleute beauftragt um Gutachten für die UVP zu erstellen – ohne einem Projekt wohl kaum.

Nach außen wurde geleugnet und beruhigt, während im Hintergrund bereits fleißig gearbeitet wurde. Für viele Bürger wirkt das intransparent und es wirf die Frage auf, was und warum hier verheimlicht wurde.

Es entsteht der Eindruck, man wollte wieder einmal nach dem Motto „speed kills“ Fakten und Tatsachen schaffen und den Willen der Bürgerinnen und Bürger umgehen.

Die CO₂-Einsparung hängt stark vom gewählten Vergleich ab. Während Branchenzahlen von rund 75.000 Tonnen ausgehen, liegt ein realistischer Wert im österreichischen Kontext eher bei etwa 37.000 Tonnen pro Jahr.

Die Berechnung basiert im Kern auf einem einfachen Ansatz:

  1. Jahresstromproduktion des Windparks
    (im Fall Traismauer etwa rund 150 GWh pro Jahr laut Angaben der WEB)
  2. Vergleich mit einem CO₂-intensiven Strommix
    (typisch angenommen: ca. 500–600 kg CO₂ pro MWh)
  3. Ergebnis: rechnerische CO₂-Einsparung
    → rund 75.000 Tonnen CO₂ pro Jahr

Diese Rechnung unterstellt, dass jeder erzeugte Windstrom fossilen Strom ersetzt.

Wo liegt der entscheidende Unterschied?

Die Höhe der Einsparung hängt vollständig davon ab, womit man vergleicht:

  • Vergleich mit Kohle-/Gaskraftwerken → hohe Einsparung
  • Vergleich mit dem österreichischen Strommix → deutlich geringere Einsparung

Für Österreich liegen realistische Werte eher bei:

ca. 200–300 kg CO₂ pro MWh

Was bedeutet das konkret?

Bei gleicher Strommenge ergibt sich:

  • WEB/Branchenrechnung:
    ~75.000 t CO₂ pro Jahr
  • realistisch für Österreich:
    ~37.000 t CO₂ pro Jahr

Diese Werte sind daher keine fixen Tatsachen, sondern hängen entscheidend davon ab, mit welchem Strommix verglichen wird.

Der Bau eines Windparks dieser Größenordnung ist mit erheblichen Eingriffen und Belastungen verbunden – vor allem über einen längeren Zeitraum.

Allein die Logistik zeigt die Dimension: Neben an die 38.000 LKW-Fahrten für Beton, Stahl und Anlagenteile summieren sich sämtliche Transportbewegungen während der Bauphase auf rund 42.000 Fahrten. Dazu zählen neben Schwertransporten auch Lieferverkehr, Baustellenlogistik sowie tägliche Fahrten von Personal.

Dazu zählen insbesondere:

  • tausende LKW-Fahrten für Beton, Stahl und Anlagenteile
  • Bau von Zufahrtswegen
  • Rodungen und großflächige Kranstellflächen im Wald
  • Baustellenlärm und Staubbelastung über Monate hinweg

Die Bauphase ist keine kurzfristige Maßnahme, sondern ein intensiver Eingriff in die Region.

Die Grundlage für die Genehmigung eines Windparks bilden zahlreiche Fachgutachten – etwa zu Naturschutz, Lärm, Schattenwurf, Landschaftsbild oder Verkehr. Diese Gutachten sind Teil der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und müssen bestimmte fachliche Standards erfüllen.

Wichtig ist jedoch:
Die Gutachten werden in der Regel vom Projektwerber beauftragt und bezahlt. Beauftragt werden dafür spezialisierte Planungs- und Ingenieurbüros, die die jeweiligen Untersuchungen durchführen.

Das Verfahren ist formal korrekt – die Auswahl und Finanzierung der Gutachter liegt aber beim Projektbetreiber.

Im UVP-Verfahren werden diese Gutachten anschließend von Behörden und unabhängigen Sachverständigen geprüft. Dabei können Ergänzungen, Auflagen oder auch Änderungen eingefordert werden.

Trotzdem bleibt ein zentraler Punkt:

  • Die Erstbewertung erfolgt im Auftrag des Projektwerbers
  • Die Fragestellungen und Untersuchungsrahmen werden im Vorfeld definiert
  • Die Ergebnisse bilden die Grundlage für die weitere behördliche Prüfung

Es handelt sich also nicht um „neutrale Gutachten von außen“, sondern um fachliche Bewertungen innerhalb eines vom Projekt initiierten Verfahrens.

Kurz: Gutachten werden vom Projektbetreiber beauftragt und bezahlt. Sie sind Teil eines geregelten Verfahrens, aber keine unabhängigen Studien ohne Bezug zum Projekt.

Auch wenn viele Entscheidungen auf Landesebene fallen, gibt es konkrete Möglichkeiten, Einfluss zu nehmen.

Ein zentraler Schritt ist bereits gesetzt:
Für das Projekt wurde ein Initiativantrag zur Abhaltung einer Volksbefragung eingebracht. Damit nutzt die Bevölkerung ein gesetzlich vorgesehenes Instrument, um eine klare Entscheidung auf Gemeindeebene herbeizuführen.

Eine Volksbefragung schafft ein eindeutiges Stimmungsbild – und politischen Handlungsdruck.

Aktueller Stand zur Volksbefragung:

Der Initiativantrag liegt vor – dennoch wird die Durchführung der Volksbefragung derzeit nicht vorangetrieben. Trotz des öffentlichen Versprechens seitens des Bürgermeisters eine Volksbefragung durchzuführen und das Ergebnis zu akzeptieren, entsteht der Eindruck, dass dieses zentrale demokratische Instrument bewusst hinausgezögert oder verhindert wird.

Gerade vor dem Hintergrund, dass es um eine weitreichende Entscheidung für die Region geht, ist das für viele nicht nachvollziehbar.

Wenn ein direktdemokratisches Instrument vorliegt, aber nicht umgesetzt wird, stellt sich unweigerlich die Frage nach dem politischen Willen dahinter.

Beteiligung im UVP-Verfahren

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, sich im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung aktiv einzubringen:

  • Stellungnahmen abgeben
  • Einwendungen einbringen
  • an öffentlichen Verhandlungen teilnehmen

Jede fundierte Einwendung zwingt zu einer inhaltlichen Auseinandersetzung im Verfahren.

Weitere Möglichkeiten:

Auch darüber hinaus können Bürgerinnen und Bürger aktiv werden:

  • Kontakt mit politischen Entscheidungsträgern
  • Teilnahme an Informationsveranstaltungen
  • Vernetzung und Organisation innerhalb der Bevölkerung

Einfluss entsteht durch klare, organisierte und breite Beteiligung.

Der Initiativantrag ist dabei ein zentraler Schritt:
Er gibt der Bevölkerung die Möglichkeit, sich direkt und verbindlich zu äußern – und damit die politische Richtung maßgeblich mitzubestimmen.

Bringt der Windpark wirklich Billigstrom?

Immer wieder wird behauptet, die Bevölkerung werde direkt von „günstigem Windstrom“ profitieren. Auf den ersten Blick klingt das attraktiv. In der Praxis ist der Zusammenhang aber deutlich komplexer.

Windkraftanlagen speisen ihren Strom grundsätzlich in das allgemeine Stromsystem ein. Der Strompreis für Haushalte ergibt sich nicht einfach aus der Nähe zu einem Windpark, sondern aus mehreren Bestandteilen: Energiepreis, Netzkosten, Steuern, Abgaben und dem jeweiligen Liefervertrag.

Ein Windpark vor der Haustür bedeutet daher nicht automatisch günstigeren Strom für die Bevölkerung.

Oft wird in diesem Zusammenhang auf spezielle Modelle verwiesen, etwa Bürgerbeteiligungen, Stromtarife für sogenannte Partnergemeinden oder Angebote im Rahmen von Energiegemeinschaften. Solche Modelle können Vorteile bringen, sie sind aber nicht automatisch garantiert und hängen immer von den konkreten Bedingungen ab.

Gerade bei Energiegemeinschaften ist wichtig: Sie können Strom nur dann weitergeben, wenn tatsächlich Strom erzeugt wird. Bei Windkraft hängt das naturgemäß vom Wind ab. Bei Windstille, geringer Produktion, Wartungen oder technischen Einschränkungen muss der restliche Strom weiterhin von einem normalen Stromanbieter geliefert werden.

Das bedeutet: Auch Mitglieder einer Energiegemeinschaft brauchen in der Regel weiterhin einen klassischen Stromliefervertrag. Dieser stellt sicher, dass die Versorgung auch dann funktioniert, wenn die Energiegemeinschaft gerade nicht ausreichend Strom bereitstellen kann.

Auch das Stromnetz bleibt notwendig. Netzanschluss, Netznutzung, Abrechnung, Reststromlieferung sowie Steuern und Abgaben verschwinden durch eine Energiegemeinschaft nicht. Zwar können bei Erneuerbaren-Energie-Gemeinschaften bestimmte Netzentgelte reduziert sein. Das betrifft aber nicht automatisch die gesamte Stromrechnung.

Der mögliche Vorteil hängt daher von mehreren Faktoren ab: vom vereinbarten Energiepreis, von der tatsächlich verfügbaren Strommenge, vom eigenen Verbrauchsprofil, vom Reststromtarif und von den jeweils geltenden Netzgebühren.

Wichtig ist außerdem: Es gibt bereits heute regionale Energiegemeinschaften, die attraktive Strompreise anbieten – auch ohne neues Windparkprojekt.

Der Begriff „Billigstrom aus dem Windpark“ klingt daher gut, greift aber zu kurz. Entscheidend ist nicht das Schlagwort, sondern was am Ende tatsächlich auf der Stromrechnung steht.

Ein Windpark führt nicht automatisch zu günstigem Strom für die Bevölkerung. Versprochene Vorteile hängen von konkreten Modellen ab und betreffen oft nur einen Teil des tatsächlichen Strompreises.

Zwischen Projektbetreiber und Gemeinde wird üblicherweise ein Partnerschaftsvertrag abgeschlossen. Darin werden unter anderem geregelt:

  • jährliche Zahlungen an die Gemeinde (Nutzungsentgelte)
  • mögliche Beteiligungsmodelle
  • Zusammenarbeit bei Infrastruktur und Betrieb
  • organisatorische Abläufe über Jahrzehnte

Auf den ersten Blick wirkt ein solcher Vertrag wie ein Vorteil für die Gemeinde.

Wo liegt das Problem im aktuellen Kontext?

Ein solcher Vertrag schafft Fakten – noch bevor die Bevölkerung überhaupt entschieden hat.

Derzeit liegt ein Initiativantrag für eine Volksbefragung vor. Gleichzeitig wird ein Partnerschaftsvertrag vorbereitet bzw. diskutiert.

Das wirft einen grundlegenden Widerspruch auf:

  • Einerseits wird betont, man werde das Ergebnis der Volksbefragung akzeptieren
  • Andererseits werden bereits vertragliche Grundlagen geschaffen

Wenn bereits vor einer Volksbefragung Vereinbarungen getroffen werden, stellt sich die Frage, wie offen das Ergebnis tatsächlich noch ist.

Welche Risiken entstehen daraus?

  • Vorwegnahme der Entscheidung
    Politische und wirtschaftliche Weichen werden gestellt, bevor die Bevölkerung abstimmt
  • Bindung der Gemeinde
    Verträge schaffen Erwartungen und Verpflichtungen – auch gegenüber dem Betreiber
  • Druck auf spätere Entscheidungen
    Ein bereits bestehender Vertrag kann die politische Entscheidungsfreiheit faktisch einschränken
  • Vertrauensverlust
    Wenn Mitbestimmung angekündigt wird, gleichzeitig aber Fakten geschaffen werden, leidet die Glaubwürdigkeit

Ein Partnerschaftsvertrag vor einer Volksbefragung stellt die Reihenfolge auf den Kopf.

Nicht zuerst entscheiden – und dann verhandeln, sondern umgekehrt.

Kurz: Ein Partnerschaftsvertrag bindet die Gemeinde langfristig. Wird er vor einer Volksbefragung vorbereitet, entsteht ein klarer Widerspruch: Die Entscheidung der Bevölkerung soll offen sein – gleichzeitig werden bereits Fakten geschaffen.

Windkraftanlagen können – wie jede technische Anlage – Störungen haben. In seltenen Fällen kommt es dabei auch zu Bränden, etwa durch elektrische Defekte oder Überhitzung in der Gondel.

Statistisch betrachtet sind solche Ereignisse selten:
In Österreich ist – auf Basis internationaler Erfahrungswerte – von etwa 1 bis 3 Bränden pro Jahr auszugehen.

Brände sind damit kein Regelfall, aber auch kein rein theoretisches Risiko.

Was bedeutet das im Waldgebiet?

Die besondere Herausforderung liegt im Standort:

  • Brände entstehen meist in großer Höhe
  • ein aktives Löschen ist oft nicht möglich
  • Anlagen werden im Ernstfall kontrolliert abbrennen gelassen

In einem Waldgebiet kommen zusätzliche Faktoren hinzu:

  • mögliche Ausbreitung durch Funkenflug
  • erschwerte Zugänglichkeit für Einsatzkräfte
  • erhöhte Sensibilität bei Trockenperioden

Rolle der Feuerwehr:

Im Zuge solcher Projekte werden Feuerwehren eingebunden:

  • Erstellung von Einsatz- und Alarmplänen
  • Schulungen für den Ernstfall
  • teilweise auch Unterstützung bei Ausrüstung

Diese Maßnahmen sind sinnvoll, ändern aber nichts daran, dass ein Brand in 200 Metern Höhe praktisch nicht aktiv bekämpft werden kann.

Die Waldbrandgefahr ist kein alltägliches Szenario, aber ein reales Restrisiko.

Entscheidend ist daher nicht nur die Eintrittswahrscheinlichkeit, sondern:

  • die möglichen Folgen im konkreten Standort
  • die tatsächliche Einsatzfähigkeit vor Ort
  • die vorgesehenen Sicherheitsmaßnahmen

Kurz: Brände bei Windkraftanlagen sind selten – statistisch etwa 1 bis 3 Fälle pro Jahr in Österreich. In Waldgebieten bleibt das Risiko dennoch relevant, da ein Löschen meist nicht möglich ist und die Folgen schwer kontrollierbar sein können.

Illustration eines Brandes an einer Windkraftanlage im Zusammenhang mit Feuerwehreinsätzen und Waldbrandrisiken bei Windparks in Waldgebieten.

 

Politik hat auch die Verantwortung, dafür zu sorgen, dass die Tier- und Pflanzenwelt in ihrem angestammten Lebensraum erhalten bleibt. Gerade unser Wald zählt zu den artenreichen Biotopen unserer Region und darf daher nicht vorschnell als unproblematischer Standort dargestellt werden.

Im betroffenen Gebiet wurden sowohl durch eigene Beobachtungen als auch durch vorhandene Biotopdaten zahlreiche naturschutzfachlich relevante Pflanzenarten festgestellt.

Darunter befinden sich Arten, die nach der NÖ Artenschutzverordnung geschützt sind, insbesondere Orchideenarten wie die Breitblättrige Stendelwurz und die Weiße Waldhyazinthe, außerdem das Große Windröschen sowie Küchenschellen-Arten.

Besonders zu beachten ist auch die FFH-Richtlinie der Europäischen Union. Sie schützt europaweit besonders wertvolle Arten und Lebensräume wie die der Große Küchenschelle. Wenn solche Arten oder Lebensräume betroffen sein könnten, darf das nicht oberflächlich behandelt werden, sondern muss im Verfahren besonders sorgfältig geprüft werden.

Zusätzlich wurden mehrere Arten der Roten Liste und typische Trockenrasenarten dokumentiert, darunter Kalk-Aster, Kugel-Lauch, Feld-Mannstreu, Steppen-Lieschgras, Langfahniger Tragant und Seidiger Backenklee.

Diese Funde zeigen klar: Das Gebiet kann botanisch nicht einfach als unproblematisch eingestuft werden. Im Rahmen einer UVP braucht es daher aktuelle, fachkundige und jahreszeitlich passende Erhebungen. Es muss nachvollziehbar geprüft werden, welche Arten tatsächlich vorkommen, welche Lebensräume betroffen sind und wie Rodungen, Wege, Kabeltrassen, Bauarbeiten und spätere Nutzung diese Pflanzenwelt beeinträchtigen würden.

Die NÖ Artenschutzverordnung ist eine rechtliche Schutzliste des Landes Niederösterreich.

Sie legt fest, welche wildlebenden Tiere und wildwachsenden Pflanzen besonders geschützt sind. Bei diesen Arten darf man nicht einfach pflücken, ausgraben, beschädigen, töten, fangen oder ihren Lebensraum zerstören.

Kurz: Die NÖ Artenschutzverordnung sagt, welche Arten in Niederösterreich unter besonderem Schutz stehen und daher nicht einfach beeinträchtigt werden dürfen.

Folgende Pflanzen in unserem Wald sind in der NÖ Artenschutzverordnung gelistet:

  • Breitblättrige Stendelwurz

  • Weiße Waldhyazinthe

  • Großes Windröschen / Steppen-Windröschen

  • Wiesen-Küchenschelle

  • Große Küchenschelle

FFH steht für Fauna-Flora-Habitat.

Die FFH-Richtlinie ist ein EU-weites Naturschutzrecht. Sie schützt besonders wichtige Tiere, Pflanzen und Lebensräume in Europa.

Kurz: FFH bedeutet: Bestimmte Arten und Lebensräume sind nicht nur regional, sondern europaweit geschützt. Wenn solche Arten oder Lebensräume betroffen sind, muss besonders streng geprüft werden, ob ein Projekt überhaupt zulässig ist.

Die Große Küchenschelle ist in der FFH-Richtlinie gelistet.

Die Rote Liste ist eine fachliche Warnliste des Naturschutzes.

Sie zeigt, welche Pflanzen, Tiere oder Lebensräume selten, gefährdet oder vom Aussterben bedroht sind. Sie ist selbst kein Gesetz, aber ein wichtiges Fachinstrument.

Kurz: Die Rote Liste zeigt, welche Arten gefährdet sind. Sie verbietet ein Projekt nicht automatisch, ist aber in einem Verfahren wie einer UVP wichtig, weil sie zeigt, dass ein Gebiet ökologisch sensibel ist und genau geprüft werden muss.

Folgende Pflanzen in unserem Wald sind in der Roten Liste gelistet:

  • Knack-Erdbeere

  • Wiesen-Schlüsselblume

  • Weidenblättriger Alant

  • Schwertblättriger Alant

  • Kalk-Aster

  • Schopf-Traubenhyazinthe

  • Feld-Mannstreu

  • Sommer-Adonisröschen

  • Steppen-Lieschgras

  • Langfahniger Tragant

  • Seidiger Backenklee

  • Großes Kreuzblümchen

  • Steppenkirsche

  • Kugel-Lauch

Wenn im betroffenen Gebiet Arten der Roten Liste vorkommen, darf darüber nicht einfach hinweggegangen werden. Diese Arten müssen fachlich sauber erhoben und bewertet werden. Es ist darzulegen, ob und wie sie durch Rodungen, Wege, Kabeltrassen, Bauarbeiten oder die spätere Nutzung beeinträchtigt werden. Die Rote Liste ist zwar kein automatisches Verbot, aber ein klares Warnsignal. Wer dieses Projekt weiterverfolgt, muss daher nachvollziehbar erklären, wie diese gefährdeten Arten geschützt werden sollen.

3 Gemeinden – 1 Ziel“ ist ein überparteilicher Zusammenschluss engagierter Bürgerinnen und Bürger aus der Region rund um Traismauer, Sitzenberg-Reidling und Herzogenburg. Mittlerweile ist daraus ein Verein hervorgegangen. Entstanden ist die Initiative aus dem gemeinsamen Anliegen, die Bevölkerung umfassend und faktenbasiert über das geplante Windkraftprojekt im Grenzwald zu informieren. Einige der engagierten Menschen sind nun schon seit über 14 Jahren an diesem Thema – seit der ersten Volksbefragung. 

Die Gruppe vereint Menschen mit unterschiedlichen politischen Hintergründen, Lebensrealitäten und Zugängen. Was sie verbindet, ist nicht eine Parteizugehörigkeit, sondern das gemeinsame Ziel, Transparenz zu schaffen und eine sachliche Grundlage für eine breite öffentliche Diskussion zu ermöglichen.

Im Laufe der Zeit haben sich auch die oppositionellen Parteien der Region in dieser Bewegung wiedergefunden. Dass hier über Parteigrenzen hinweg gemeinsam an einem Strang gezogen wird, ist ein positiver Nebeneffekte dieser Entwicklung.

„3 Gemeinden – 1 Ziel“ richtet sich nicht gegen erneuerbare Energie – darüber besteht breiter Konsens.

Die entscheidende Frage ist daher nicht „Windkraft – ja oder nein“, sondern: Ist dieser Standort, nämlich der Wald der unsere drei Nachbargemeinden verbindet, tatsächlich der richtige?

„3 Gemeinden – 1 Ziel“ versteht sich dabei nicht als klassische Protestbewegung, sondern als Plattform für Information, Austausch und Mitbestimmung. Ein zentraler Schwerpunkt liegt darauf, bestehende Aussagen zu hinterfragen, Zusammenhänge verständlich darzustellen und bislang wenig beleuchtete Aspekte sichtbar zu machen – denn deren gibt es leider viele.

Ein wesentliches Anliegen ist es außerdem, der Bevölkerung jene Informationen zur Verfügung zu stellen, die für eine fundierte Entscheidungsfindung notwendig sind – unabhängig von einseitigen Darstellungen.

„3 Gemeinden – 1 Ziel“ ist ein überparteilicher Zusammenschluss von Bürgerinnen und Bürgern, der sich für transparente Information und echte Mitbestimmung beim Thema Windkraft einsetzt.

Kurz: „3 Gemeinden – ein Ziel“ spricht bewusst auch jene Aspekte und Themen an, die in der öffentlichen Diskussion oft zu kurz kommen oder gar nicht erst aufgegriffen werden. Dazu gehören auch Punkte, die unbequem sind und Fragen aufwerfen.

Gerade diese Themen sind jedoch entscheidend für eine ehrliche und fundierte Auseinandersetzung. Denn eine ausgewogene Meinungsbildung kann nur dann entstehen, wenn alle relevanten Informationen offen auf den Tisch gelegt werden – auch jene, die für einzelne Beteiligte unangenehm sein mögen.

➔ www.3Gemeinden1Ziel.at

Mit Stand Anfang 2026 stehen in Österreich insgesamt 1.447 Windkraftanlagen mit einer installierten Gesamtleistung von rund 4.221 MW. Die aktuellen Zahlen je Bundesland stammen von der IG Windkraft Österreich.

BundeslandAnzahl WindräderLeistung
Niederösterreich8302.324 MW
Burgenland4461.489 MW
Steiermark121323 MW
Oberösterreich3150 MW
Kärnten1028 MW
Wien97 MW
Salzburg00 MW
Tirol00 MW
Vorarlberg00 MW

Gesamt Österreich: 1.447 Windräder.

Auffällig ist die starke Konzentration im Osten Österreichs:

  • Niederösterreich allein stellt rund 57 % aller österreichischen Windräder.
  • Niederösterreich + Burgenland gemeinsam kommen auf etwa 88 % aller Anlagen.
  • In Westösterreich gibt es derzeit praktisch keine Windkraftnutzung im großen Stil.

Grafik zum Anteil erneuerbarer Stromerzeugung am Stromverbrauch in Niederösterreich mit Darstellung eines aktuellen Stromüberschusses aus erneuerbaren Energien.

Quelle: Stromerzeugung live | Energie in Niederösterreich

Laut dem aktuellen „Statusbericht Energie in Niederösterreich 2025“ liegt Niederösterreich mittlerweile bei:

  • 119 % erneuerbarer Stromerzeugung nach dem NÖ-Energiefahrplan
  • bzw. 104 % nach EU-Berechnungsmethode

Das bedeutet vereinfacht:
Niederösterreich erzeugt bilanziell bereits mehr erneuerbaren Strom, als im Bundesland verbraucht wird.

Wichtig dabei:
Das betrifft den Strombereich — nicht den gesamten Energieverbrauch. Also nicht Heizung, Verkehr, Industrie usw.

Das ist eine wichtige Unterscheidung, weil in politischen Diskussionen oft „100 % erneuerbar“ gesagt wird, obwohl damit nur Strom gemeint ist.

Die wichtigsten offiziellen Quellen dazu:

„Der Anteil der erneuerbaren Stromerzeugung hat sich in Niederösterreich … auf 119 % gesteigert.“

Das ist eine offizielle Landesquelle und keine NGO- oder Betreiberquelle.

Animationen zur Veranschaulichung

Liegende Windkraftanlage über der Traismauer Altstadt

Legt man eines der geplanten Windkraftanlagen um und würde es über die Traismauer Altstadt legen, so würde es vom Römertor durch die gesamte Altstadt bis zum Gartenring liegen.

Windenergie Traismauer Visualisierung

Größenvergleich

Bei diesem Model sieht man das Größenverhältnis zwischen einem Einfamilienhaus, einer Kirche (ähnlich der in Traismauer) und einer geplanten Windkraftanlage mit 260 Metern Höhe.

Windkraftanlage Traismauer im Vergleich

Diese Webseite beschäftigt sich mit dem geplanten Windenergieprojekt im Raum Traismauer und beleuchtet unterschiedliche Aspekte rund um Windenergie Traismauer, den geplanten Windpark Traismauer sowie die diskutierten Windräder Traismauer und Windkraftanlagen Traismauer. Ziel dieser Informationsplattform ist es, Fakten, Hintergründe, Visualisierungen und regionale Auswirkungen verständlich aufzubereiten und der Bevölkerung eine zusätzliche Informationsquelle zur laufenden Diskussion bereitzustellen.